Bitcoin-Haltefrist retten: Deutschland fehlen nur noch wenige Stimmen
Zusammenfassung
Wer in Deutschland Bitcoin länger als ein Jahr hält und dann verkauft, zahlt heute keine Steuer auf den Gewinn. Bitcoin und Gold stehen gemeinsam im Gesetz – beide gelten nach § 23 EStG als "andere Wirtschaftsgüter" im Privatvermögen und werden nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei gestellt. Nicht als spekulative Finanzinstrumente, sondern als langfristige Wertaufbewahrungsmittel.
Diese Regelung gilt seit Jahren – und steht nun erstmals ernsthaft zur Disposition. Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 eine "Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen" in die Eckwerte des Bundeshaushalts 2027 aufgenommen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor – aber die Richtung ist klar.
Dagegen regt sich Widerstand. Seit dem 4. August 2026 kann die Bundestagspetition 201716 öffentlich mitgezeichnet werden. Sie fordert den Erhalt der einjährigen Steuerfreiheit nach § 23 EStG. Bis zum 15. September 2026 müssen mindestens 30'000 Mitzeichnungen zusammenkommen. Wird dieses Quorum erreicht, ist eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgesehen.
Stand heute: rund 29’256 Unterschriften. Das Fenster ist offen – und es schliesst sich am 15. September.
Was auf dem Spiel steht, warum diese Regelung strukturell wichtig ist – und warum auch Schweizer und Tessiner ein Interesse daran haben, was in Berlin entschieden wird – lesen Sie im vollständigen Artikel.
Was die aktuelle Regelung bedeutet
Bitcoin und andere gängige Kryptowerte gelten im Privatvermögen grundsätzlich als "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz – gemeinsam mit Gold und anderen Edelmetallen. Das hat auch der Bundesfinanzhof bestätigt. Bitcoin aus dem bestehenden Gesetz herauszulösen und anders zu behandeln als Gold wäre kein kleiner Eingriff – es würde eine neue gesetzliche Kategorie erfordern und einen klaren politischen Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung darstellen.
Wer seine Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, muss einen Gewinn grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Das gilt nicht nur beim Verkauf gegen Euro, sondern auch beim Tausch gegen eine andere Kryptowährung oder beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen.
Die entscheidende Regel: Nach aktueller Rechtslage sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowerten für Privatpersonen nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer in der Regel steuerfrei. Hinzu kommt eine Freigrenze von 1'000 Euro pro Kalenderjahr für kurzfristige Gewinne. Wichtig: Diese Steuerfreiheit gilt nur im Privatvermögen – für Unternehmen, Selbstständige sowie Erträge aus Mining, Staking oder Lending können andere Regeln gelten. Eine individuelle Steuerberatung bleibt unerlässlich.
Das ist eine strukturell bedeutsame Regelung: Sie belohnt langfristiges Halten und bestraft kurzfristige Spekulation – genau umgekehrt zur Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne. Wer Bitcoin kauft und hält, wird steuerlich nicht benachteiligt.
Was die Bundesregierung plant – und wer dahinter steckt
Am 29. April 2026 nahm die Bundesregierung eine "Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen" in die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 auf. Vorangetrieben wird das Vorhaben von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil – einem Berufspolitiker, der sein gesamtes Erwachsenenleben im politischen Betrieb verbracht hat, ohne je in der freien Wirtschaft tätig gewesen zu sein. Was es bedeutet, ein Unternehmen aufzubauen, Risiko zu tragen, privat vorzusorgen – das ist keine persönliche Erfahrung, die er mitbringt.
Klingbeils Kalkulation: Die Abschaffung der Haltefrist soll dem deutschen Staat rund 1 Milliarde Euro zusätzliche Steuereinnahmen pro Jahr bringen.
Ein Blick nach Österreich zeigt, wie realistisch solche Prognosen sind. Österreich hat die einjährige Haltefrist für Bitcoin zum 1. März 2022 abgeschafft und besteuert Krypto-Gewinne seitdem pauschal mit 27,5 % – unabhängig von der Haltedauer. Die österreichische Regierung hatte sich davon erhebliche Einnahmen versprochen: 50 Millionen Euro im Jahr 2023, 200 Millionen im Jahr 2024, 300 Millionen im Jahr 2025. Das tatsächliche Ergebnis für 2024: 33,8 Millionen Euro. Statt 200 Millionen – weniger als ein Fünftel der Prognose.
Der Grund ist ökonomisch trivial: Wer nicht verkauft, zahlt keine Steuer. Langfristige Halter – HODLer – haben ihre Positionen schlicht nicht realisiert. Das Steueraufkommen entsteht nur bei Verkauf, und den kann man aufschieben, vermeiden oder in andere Jurisdiktionen verlagern. Klingbeils erhoffte Milliarde für Deutschland ist eine Haushaltsplanung, die menschliches Verhalten schlicht ignoriert.
Das Paradoxe: Derselbe deutsche Staat, der seine Bürger seit Jahren auffordert, privat für das Alter vorzusorgen – weil die gesetzliche Rentenversicherung strukturell unter Druck steht – bestraft nun genau jene, die Bitcoin als langfristiges Instrument des Vermögensaufbaus nutzen. Wer Bitcoin über Jahre hält, weil er seiner staatlichen Rente nicht vertraut, soll dafür künftig Steuern zahlen. Das ist kein Widerspruch in der Politik. Es ist ihr Wesen.
Ein konkreter Gesetzentwurf mit Steuersatz, Stichtag und Übergangsregeln liegt noch nicht vor. Das ist keine Entwarnung – es ist eine offene Phase, in der politischer Druck noch wirksam ist. Genau hier setzt die Petition an.
Die wahrscheinlichste Richtung: Bitcoin-Gewinne sollen künftig wie Kapitalerträge behandelt werden – mit 25% Abgeltungssteuer, unabhängig von der Haltedauer. Das würde die Einjahresfrist faktisch abschaffen.
Die drei Argumente der Petition
Erstens: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz
Hunderttausende deutsche Anleger haben auf Basis der geltenden Regelung investiert. Ein rückwirkender Wegfall der Haltefrist – oder ein Wegfall ohne angemessene Übergangsfrist – wäre ein gravierender Eingriff in das Vertrauen, das Bürger dem Steuersystem entgegenbringen. Wer langfristig investiert, agiert nicht als Spekulant. Er agiert als eigenverantwortlicher Sparer – und diese Form der Vorsorge sollte politisch gefördert, nicht bestraft werden.
Zweitens: Standortwettbewerb
Die Schweiz besteuert Bitcoin-Gewinne im Privatvermögen grundsätzlich gar nicht. Portugal und Tschechien bieten attraktive Alternativmodelle. Deutschland ist heute einer der wenigen grossen europäischen Märkte mit einer echten steuerlichen Förderung langfristiger Bitcoin-Investitionen. Eine Abschaffung der Haltefrist würde Kapital, Unternehmen und Fachkräfte ins Ausland treiben – in eine Richtung, die nicht umkehrbar ist.
Drittens: Bürokratieabbau
Ohne Haltefrist müssten deutsche Anleger sämtliche Transaktionen deklarieren – auch kleinste Beträge, auch Tauschvorgänge zwischen Wallets. Das bedeutet für Millionen von Sparern einen enormen Dokumentationsaufwand mit komplexen FiFo-Berechnungen. Und für die Finanzbehörden eine bürokratische Überlastung, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Steuereinnahmen steht.
Was die österreichische Schule dazu sagt
Ludwig von Mises hat beschrieben, wie Steuersysteme das Verhalten von Wirtschaftsakteuren strukturell beeinflussen. Eine Regelung, die langfristiges Halten belohnt und kurzfristige Spekulation bestraft, ist aus österreichischer Perspektive keine staatliche Wohltat – sie ist die Beseitigung einer Verzerrung. Steuern auf kurzfristige Gewinne schaffen einen Anreiz zur Volatilität. Die Einjahresfrist dämpft diesen Anreiz.
Wer Bitcoin länger als ein Jahr hält, hat niedrige Zeitpräferenz – er bevorzugt zukünftige Werte gegenüber sofortigem Konsum. Das ist das genaue Gegenteil von spekulativem Verhalten. Dieses Verhalten steuerlich zu bestrafen, wäre ökonomisch inkonsistent und würde genau jene Anleger treffen, die das System am wenigsten belasten.
Warum das auch für Schweizer und Tessiner relevant ist
Auf den ersten Blick ist das ein deutsches Steuerproblem. Auf den zweiten Blick ist es mehr.
Erstens
Viele Tessiner haben Verbindungen nach Deutschland – als Grenzgänger, als Unternehmer, als Familienangehörige. Für alle, die sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland steuerlich relevant sind, kann diese Entscheidung direkte Konsequenzen haben.
Zweitens
Was Deutschland entscheidet, hat Signalwirkung für Europa. Wenn die grösste Volkswirtschaft der Eurozone die Haltefrist abschafft, steigt der politische Druck auf andere EU-Länder – und mittelfristig auch auf die Schweiz im Rahmen von Abkommen und regulatorischer Angleichung.
Drittens
Der Vergleich zeigt, was möglich ist. Die Schweiz hat es richtig gemacht – Bitcoin-Gewinne im Privatvermögen sind steuerfrei. Deutschland kann lernen, muss aber nicht verschlechtern.
Wie man mitzeichnet
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz ist ein Jedermannsrecht – eine deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz in Deutschland sind nicht erforderlich. Aus der Mitzeichnung lässt sich nicht ableiten, ob oder wie viel Bitcoin man hält.
Die Schritte sind einfach: Petition 201716 auf der offiziellen Plattform des Deutschen Bundestages öffnen, einloggen oder registrieren, auf "Petition mitzeichnen" klicken. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse werden nicht öffentlich angezeigt.
Direkt zur Petition: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_30/Petition_201716.nc.html
Weitere Informationen und Anleitung: prohaltefrist.de
Frist: 15. September 2026. Quorum: 30'000 Unterschriften.
Bitcoin Locarno unterstützt die Initiative offiziell
Bitcoin Locarno ist offizieller Unterstützer der Initiative ProHaltefrist – gemeinsam mit Unternehmen aus der Bitcoin-, Krypto-, Finanz- und Technologiebranche wie BitBox, Cointracking, Blockpit, Coinsnap und vielen weiteren. Die vollständige Liste der Unterstützer findet sich unter prohaltefrist.de/unterstuetzer.
Eine Abschaffung der Haltefrist hätte Auswirkungen nicht nur auf deutsche Anleger – sie würde das Standortsignal ganz Europas verändern. Rechtssicherheit schafft die Grundlage für Investitionen, Innovation und langfristige Planung. Genau das ist es, wofür Bitcoin Locarno steht.
Fazit
30'000 Stimmen bis zum 15. September. Das ist das Ziel. Es ist erreichbar – und es ist wichtig.
Nicht weil eine Petition ein Gesetz verhindert. Sondern weil das Quorum die Pflicht zur öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss auslöst. Das ist der Unterschied zwischen einer Entscheidung, die still in Haushaltsdokumenten verschwindet – und einer, die öffentlich diskutiert und begründet werden muss.
Wer langfristig in Bitcoin investiert, agiert verantwortungsbewusst. Er sollte steuerlich nicht schlechter gestellt werden als jemand, der heute kauft und morgen verkauft.
Die Schweiz hat es richtig gemacht. Deutschland kann nachziehen – oder zumindest nicht zurückgehen.
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