Bargeld per Volksentscheid, digitaler Euro per Verordnung: Warum Bitcoin wichtiger wird
Zusammenfassung
73,4 Prozent. So deutlich haben die Schweizer Stimmberechtigten im März 2026 das Bargeld in die Bundesverfassung geschrieben, mit Zustimmung in allen Kantonen. Zur gleichen Zeit verhandelt Brüssel über ein Projekt in die andere Richtung: einen digitalen Euro, ausgegeben von der Europäischen Zentralbank, mit Annahmepflicht für Händler und Obergrenzen für das eigene Guthaben.
Im Juli hat das EU-Parlament mit 416 zu 169 Stimmen den Weg für die Schlussverhandlungen frei gemacht. Bis Ende 2026 soll das Gesetz stehen, 2027 startet ein Pilot, ab 2029 könnte der digitale Euro ausgegeben werden. Die EZB hat Haltegrenzen von bis zu 3'000 Euro pro Person modelliert. Was darüber liegt, fliesst automatisch auf ein Bankkonto.
Die Befürworter haben ein ernstzunehmendes Argument: In 13 Euro-Ländern läuft jede Kartenzahlung über internationale Systeme wie Visa und Mastercard. Europa hat die Kontrolle über seinen eigenen Zahlungsverkehr weitgehend abgegeben. Die Kritiker halten dagegen, dass ein zentrales System mit Zahlungsdaten, Obergrenzen und technischer Steuerbarkeit mehr Macht an einem Ort bündelt, als es jede Kartenfirma je getan hat. Und dass Unabhängigkeit nicht per Verordnung entsteht, sondern durch bessere Alternativen.
Die Schweiz geht einen anderen Weg. Die Nationalbank verzichtet ausdrücklich auf einen digitalen Franken für Privatpersonen, weil das bestehende Zahlungssystem gut genug funktioniert.
Was beide Modelle über das Verhältnis von Staat und Geld verraten und warum Bitcoin gerade deshalb wichtiger wird – lesen Sie im vollständigen Artikel.
Zwei Abstimmungen, zwei Richtungen
Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten über das Bargeld entschieden. Zur Wahl standen nicht ein Ja oder Nein zum Bargeld, sondern zwei Vorlagen, die beide dasselbe Ziel hatten: den Schutz des Bargelds in der Bundesverfassung. Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» wollte dieses Ziel mit eigenem Wortlaut erreichen, der Bundesrat legte einen direkten Gegenentwurf mit einer eigenen Formulierung vor. Das Stimmvolk entschied sich klar für die Variante des Bundesrats. Der Gegenentwurf wurde mit 73,4 Prozent und in allen Kantonen angenommen, die Initiative erhielt 45,6 Prozent und scheiterte. Das Bargeld hat also nicht verloren, sondern sich in der Fassung des Bundesrats durchgesetzt.
Seither steht in der Bundesverfassung, dass der Franken die Währung der Schweiz ist und dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet bleibt. Inhaltlich war die Bargeldversorgung bereits gesetzlich geregelt. Der entscheidende Unterschied liegt in der Hürde: Ein Gesetz kann das Parlament ändern, einen Verfassungsartikel nur Volk und Stände gemeinsam. Wer das Bargeld in der Schweiz einschränken will, muss künftig eine Volksabstimmung gewinnen.
Vier Monate später, am 9. Juli 2026, stimmte das Europäische Parlament über ein Vorhaben ab, das in die andere Richtung zeigt. Mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen gab es grünes Licht für die Verhandlungen über den digitalen Euro. Seither laufen die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission, zwei weitere Runden sind für Oktober angesetzt. Einen Unterschied gibt es dabei, der leicht übersehen wird: In der Schweiz hat das Volk entschieden. In der EU entscheiden Parlament, Rat und Kommission, eine Volksabstimmung über den digitalen Euro ist in keinem Mitgliedstaat vorgesehen. Beide Entscheide betreffen dieselbe Frage: Wer bestimmt künftig, in welcher Form Menschen ihr Geld halten und ausgeben dürfen?
Was Brüssel konkret plant
Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld in elektronischer Form, also eine direkte Forderung gegenüber der EZB, ähnlich wie eine Banknote. Er soll online über Konten bei Banken und Zahlungsdienstleistern funktionieren und offline von Gerät zu Gerät, ohne Internetverbindung. Der Zeitplan ist ehrgeizig. Das Gesetz soll bis Ende 2026 verabschiedet werden, in der zweiten Jahreshälfte 2027 startet ein zwölfmonatiger Pilot mit 36 ausgewählten Zahlungsdienstleistern, und ab 2029 will die EZB für eine erste Ausgabe bereit sein.
Entscheidend sind die Details. Damit der digitale Euro nicht zum Sparmittel wird und den Banken die Einlagen abzieht, soll es eine Obergrenze pro Person geben. Einen festen Betrag nennt der Gesetzestext bewusst nicht, die EZB hat in ihren Analysen jedoch mit Grenzen von bis zu 3'000 Euro gerechnet. Wer mehr erhält, dem wird der Überschuss automatisch auf ein verknüpftes Bankkonto überwiesen. Für die Nutzung braucht man laut EZB deshalb zunächst ein Konto bei einer Bank oder einem Zahlungsdienstleister. Händler sollen den digitalen Euro grundsätzlich annehmen müssen, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen.
Uneinig sind sich Parlament und Mitgliedstaaten vor allem darüber, wer die Obergrenze festlegt. Das Parlament will diese Kompetenz der Kommission übertragen, die Mitgliedstaaten wollen sie beim Rat behalten. Gemeinsam ist beiden Positionen, dass die Grenze erst nach Inkrafttreten des Gesetzes bestimmt und regelmässig überprüft wird. Sie bleibt also politisch verschiebbar.
Was für den digitalen Euro spricht
Wer den digitalen Euro fair beurteilen will, muss das stärkste Argument seiner Befürworter ernst nehmen. Laut einem Bericht der EZB vom Februar 2025 liefen rund 61 Prozent aller Kartenzahlungen im Euroraum über internationale Kartensysteme, im Wesentlichen Visa und Mastercard. In 13 Euro-Ländern gibt es überhaupt kein nationales Kartensystem mehr. Dazu kommt PayPal im Onlinehandel. Ein Kontinent mit über 300 Millionen Menschen wickelt einen Grossteil seines Alltagszahlungsverkehrs über amerikanische Unternehmen ab. In einer Welt, in der Zahlungssysteme zunehmend als geopolitisches Druckmittel eingesetzt werden, ist das ein reales Risiko. Auch die Bürgerrechtsplattform netzpolitik.org, die staatlicher Datensammlung sonst kritisch gegenübersteht, sieht im digitalen Euro deshalb vor allem eine europäische Alternative zu Visa, Mastercard und PayPal.
Ein zweites Argument betrifft das Bargeld selbst. Der Rat der EU hat in seiner Position vom Dezember 2025 nicht nur den digitalen Euro geregelt, sondern gleichzeitig den Schutz des Bargelds. Händler sollen Bargeld künftig grundsätzlich nicht mehr ablehnen dürfen, und die Mitgliedstaaten müssen die Versorgung mit Bargeld überwachen. Das Parlament betont ebenfalls, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen und niemals ersetzen.
Schliesslich verweisen die Befürworter auf den Datenschutz. Die EZB schreibt, das Eurosystem könne Transaktionen in digitalen Euro bestimmten Personen nicht direkt zuordnen. Offline-Zahlungen sollen ähnlich privat sein wie Bargeld. Der Verordnungsentwurf der Kommission hält zudem fest, dass der digitale Euro kein programmierbares Geld sein soll. Die Grundnutzung wäre für Privatpersonen kostenlos.
Was dagegen spricht
Die Kritik setzt dort an, wo die Zusagen enden. Das erste Problem ist die Datenspur. Online-Zahlungen laufen über die Infrastruktur der EZB, die Banken und Zahlungsdienstleister kennen ihre Kundinnen und Kunden. Dass die Zentralbank selbst keine Namen sieht, heisst nicht, dass niemand sie sieht. Wie offen die Frage ist, zeigt der Trilog: Das Parlament verlangt, dass Daten nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies «strikt notwendig» ist. In der Fassung der Mitgliedstaaten fehlt diese Formulierung. Ausgerechnet die Regierungen, die über Steuer- und Strafverfolgungsbehörden verfügen, wollen sich weniger binden. Mit dem digitalen Euro entstünde erstmals eine einheitliche Zahlungsinfrastruktur für 21 Länder, über die sich Geldflüsse zentral nachvollziehen lassen. Der gläserne Bürger ist dann keine Frage der Technik mehr, sondern nur noch eine Frage der Gesetzgebung.
Das zweite Problem ist die Programmierbarkeit. Heute schliesst der Entwurf programmierbares Geld aus, «bedingte Zahlungen» sind aber ausdrücklich vorgesehen. Die Grenze zwischen beiden ist technisch dünn. Ein System, das Obergrenzen automatisch durchsetzt und Überschüsse automatisch umleitet, ist bereits ein System, das Regeln für Geld ausführt. Was heute verboten ist, hängt von politischen Mehrheiten ab, die sich ändern können. Ein Verfallsdatum für Guthaben, Sperren für bestimmte Ausgaben oder eine Begrenzung von Bargeldbezügen in einer Krise wären keine technische Revolution mehr, sondern eine Gesetzesänderung.
Das dritte Problem ist das Debanking. Wer den digitalen Euro nutzen will, braucht ein Konto bei einem Finanzinstitut. Wer dieses Konto verliert, verliert auch den Zugang zum digitalen Zentralbankgeld. Dass dies keine theoretische Sorge ist, hat Kanada 2022 gezeigt. Während der Proteste der Lastwagenfahrer erlaubte die Regierung den Banken, Konten ohne Gerichtsbeschluss einzufrieren. Ein kanadisches Bundesgericht erklärte die Anwendung des Notstandsgesetzes 2024 für unangemessen, das Berufungsgericht bestätigte dies im Januar 2026. Die Konten waren da aber längst eingefroren gewesen. Mit Bargeld wäre das nicht möglich gewesen.
Das vierte Problem ist die Zentralisierung. Ein einziges System für einen ganzen Währungsraum ist ein einziges Ziel für Ausfälle, Cyberangriffe und politischen Missbrauch. Dazu kommt, dass der digitale Euro nicht allein steht. Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der EU eine Bargeldobergrenze von 10'000 Euro für gewerbliche Zahlungen, ab 3'000 Euro müssen Händler die Identität ihrer Kunden erfassen. Italien kennt bereits heute eine Grenze von 5'000 Euro. Einzeln betrachtet wirken diese Massnahmen begrenzt, zusammen ergeben sie eine klare Richtung.
Schliesslich bleibt die Frage, ob das Hauptargument der Befürworter trägt. Wer eine Alternative zu Visa und Mastercard will, muss eine Alternative schaffen, die Menschen freiwillig nutzen. Dass das möglich ist, zeigen private Lösungen. In der Schweiz hat sich Twint, getragen von den Banken, ohne Zentralbankwährung im Alltag durchgesetzt. In der EU hat die Bankeninitiative Wero nach eigenen Angaben 60 Millionen registrierte Nutzer in Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg, rund 48'000 Händler akzeptieren sie bereits. Europas Problem ist nicht das Fehlen von Zentralbankgeld, sondern das Fehlen eines wettbewerbsfähigen europäischen Angebots.
Der Schweizer Gegenentwurf
Die Schweiz beantwortet dieselbe Frage anders. Die Schweizerische Nationalbank hat im Juni 2026 bekräftigt, dass sie keinen digitalen Franken für Privatpersonen plant. Vizepräsident Antoine Martin begründete dies nüchtern: Der Zugang zu Zahlungsdienstleistungen für Haushalte und Händler sei in der Schweiz «gut genug». Digitales Zentralbankgeld testet die SNB nur für den Verkehr zwischen Finanzinstituten, im Projekt Helvetia gemeinsam mit der SIX Digital Exchange. Für den Fall, dass der digitale Euro sehr erfolgreich wird, behält sie sich eine Neubeurteilung vor.
Die Bevölkerung sieht es ähnlich. Laut dem Swiss Payment Monitor 2026 lehnen 79,2 Prozent eine Abschaffung des Bargelds ab, ein Rekordwert. 44,3 Prozent sind gegen einen digitalen Franken für Privatpersonen. Gleichzeitig zeigt dieselbe Studie, dass mobiles Bezahlen das Bargeld an der Ladenkasse knapp überholt hat, mit 28,2 gegenüber 27,1 Prozent der Zahlungen. Die Schweizer zahlen also zunehmend digital. Sie wollen sich aber nicht vorschreiben lassen, wie. Darin liegt der eigentliche Unterschied zu Brüssel: Die Schweiz schützt die Wahlfreiheit, die EU baut ein staatliches Angebot und verpflichtet Händler, es anzunehmen.
Was die Österreichische Schule dazu sagt
Carl Menger hat 1892 beschrieben, wie Geld entsteht: nicht durch staatlichen Beschluss, sondern weil Menschen im Tausch jenes Gut wählen, das am leichtesten weitergegeben werden kann. Geld ist nach Menger eine Marktinstitution. Friedrich August von Hayek ging 1976 in «Denationalisation of Money» weiter und forderte den Wettbewerb zwischen Währungen. Sein Argument: Ein Staat, der ein Geldmonopol hat, wird es früher oder später für eigene Zwecke missbrauchen, und nur Konkurrenz kann ihn diszipliniert halten.
Aus dieser Perspektive ist der digitale Euro kein neues Geld, sondern eine Ausweitung des bestehenden Monopols in den digitalen Raum, ausgestattet mit Annahmepflicht, Obergrenzen und zentraler Infrastruktur. Das Bargeld war bisher das einzige Zentralbankgeld, das Bürger direkt, anonym und ohne Vermittler halten konnten. Der digitale Euro übernimmt die Form, nicht aber diese Eigenschaften. Die Schweiz hat mit ihrem Verfassungsartikel nicht den Wettbewerb eingeführt, den Hayek forderte. Sie hat aber verhindert, dass die letzte unabhängige Form des Zentralbankgelds schleichend verdrängt wird.
Warum Bitcoin jetzt wichtiger wird
Sowohl der digitale Euro als auch das Schweizer Bargeld bleiben staatliches Geld. Ihr Wert hängt von der Geldpolitik der jeweiligen Zentralbank ab, ihre Regeln von der jeweiligen Mehrheit im Parlament. Bitcoin funktioniert anders. Es gibt keine Obergrenze für das eigene Guthaben, keine automatische Umleitung von Beträgen über einer Grenze auf ein Bankkonto und keine Pflicht, ein Konto bei einem Finanzinstitut zu führen. Wer Bitcoin in Self-Custody hält, mit eigenen Schlüsseln auf einer Hardware-Wallet, braucht für den Besitz keine Erlaubnis und kann nicht über Nacht vom System ausgeschlossen werden. Die Regeln des Netzwerks, einschliesslich der Höchstmenge von 21 Millionen, lassen sich nicht durch eine Gesetzesänderung in Brüssel oder Bern anpassen.
Bitcoin ist dabei mehr als ein Zahlungsmittel. Viele Menschen nutzen es in erster Linie als Wertspeicher. Weil die Menge auf 21 Millionen begrenzt ist und keine Zentralbank neue Einheiten schaffen kann, eignet sich Bitcoin für jene, die einen Teil ihres Vermögens langfristig ausserhalb des staatlichen Geldsystems halten wollen. Gerade das wäre beim digitalen Euro mit seiner Obergrenze nicht möglich, denn er ist ausdrücklich so konstruiert, dass man damit nicht sparen soll.
Ehrlicherweise muss man auch die Grenzen nennen. Bitcoin schwankt stark im Preis, und wer es als Wertspeicher nutzt, muss Rückgänge von 50 Prozent und mehr aushalten können. Für die meisten Menschen ist es heute auch kein Ersatz für den Franken im Alltag. Wer seine Miete in Franken bezahlt, braucht Franken. Bitcoin ersetzt das Bargeld nicht, es ergänzt es um eine Eigenschaft, die weder der digitale Euro noch der digitale Franken bieten würde: digitales Eigentum ohne Mittelsmann.
Dass Bitcoin im Alltag funktionieren kann, zeigt das Tessin. Die Stadt Lugano akzeptiert seit Dezember 2023 alle ihre Rechnungen in Bitcoin, unabhängig von Art und Betrag: Steuern, Gebühren für Anträge und Bewilligungen bis hin zu Bussen. Bezahlt wird über den QR-Code auf der normalen Einzahlungsrechnung, die technische Abwicklung übernimmt Bitcoin Suisse, Partner von Bitcoin Locarno. In der Region Locarno akzeptieren bereits rund 100 Geschäfte Zahlungen über das Lightning-Netzwerk. Das ist kein Massenphänomen, aber ein Beweis, dass Bitcoin im Alltag funktioniert, beim Kaffee ebenso wie bei der Steuerrechnung.
Fazit
Die EU und die Schweiz haben 2026 auf dieselbe Herausforderung reagiert, die zunehmende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs. Brüssel antwortet mit einem staatlichen Produkt, das gute Absichten verfolgt, aber eine Infrastruktur schafft, deren Missbrauch nur durch Gesetze verhindert wird, die sich jederzeit ändern lassen. Die Schweiz antwortet mit der Verfassung und dem Vertrauen in bestehende private Lösungen. Das Argument der europäischen Unabhängigkeit ist berechtigt, doch es rechtfertigt nicht jede Lösung. Wer sich von Visa und Mastercard lösen will, braucht bessere Angebote, nicht mehr Zentralisierung. Und wer sich weder auf Brüssel noch auf Bern verlassen will, hat heute eine Option, die es vor 17 Jahren noch nicht gab.
Freiheit beim Geld beginnt nicht mit der Frage, wie man bezahlt, sondern mit der Frage, wer es einem verbieten kann.
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Quellen
EU-Parlament, Abstimmung vom 9. Juli 2026 (HowTheyVote.eu) · Rat der EU, Position vom 19. Dezember 2025 · Freshfields, Analyse Trilog 2026 · netzpolitik.org, 26. September 2026 · EZB, Report on card schemes and processors, Februar 2025 · EZB, FAQ zum digitalen Euro · SRF, Abstimmungsresultate 8. März 2026 · investrends.ch, SNB-Strategie, Juni 2026 · Swiss Payment Monitor 2026 (bitcoinnews.ch) · fosstopia.de, Wero, September 2026 · CBC / National Observer, Emergencies Act Kanada · inside-digital.de, EU-Bargeldobergrenze 2027
