Bitcoin für Unternehmen: ETFs oder Selfstorage?
Zusammenfassung
Immer mehr Unternehmen erwägen, Bitcoin als strategische Reserve zu halten. Dabei stellt sich jedoch sofort eine zentrale Frage: Ist es besser, Bitcoins direkt zu kaufen und intern zu lagern - oder sich für einen regulierten ETF zu entscheiden? Beide Lösungen haben ihre eigene Logik, unterscheiden sich aber grundlegend in Bezug auf Buchhaltung, Regulierung und Besteuerung.
Bitcoin-ETFs: Vereinfachter Zugang durch Familienstrukturen
Ein Bitcoin-ETF ist ein börsennotiertes Finanzinstrument, das den Preis von Bitcoin nachbildet. Der Anleger besitzt die Bitcoins nicht direkt, sondern beteiligt sich an einem Fonds, der sie in seinem Namen hält. Dies hat mehrere Vorteile für Unternehmen:
Klarheit in der Buchhaltung
Ein ETF ist ein traditionelles Finanzinstrument. Er kann wie eine Aktie oder eine Anleihe in die Bilanz aufgenommen werden - oft zum Marktwert. Dies vereinfacht den Abschluss von Konten, Steuererklärungen und die Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern und Anlegern.
Kein technisches Fachwissen erforderlich
Sie ist nicht verpflichtet, private Schlüssel oder Wallets zu verwalten. Die Verwahrung wird der Depotbank anvertraut. Für viele Unternehmen ist dies ein entscheidender Vorteil.
Rechtliche Klarheit
ETFs sind regulierte Instrumente und können auch von Einrichtungen erworben werden, die aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Beschränkungen keine digitalen Vermögenswerte direkt halten dürfen. Compliance-Abteilungen halten sie für eine sichere Wahl.
Dieser Komfort hat jedoch seinen Preis: Sie geben die direkte Kontrolle auf. Bitcoins gehören dem Fondsmanager, nicht dem Unternehmen. Und in Zeiten der Instabilität kann dieser Unterschied entscheidend werden.
Besteuerung: ETF-Neubewertung kann auch ohne Verkauf Steuern auslösen
Ein wenig beachteter Aspekt: Wenn der Preis von Bitcoin steigt, kann die Neubewertung eines ETF zu einem steuerpflichtigen Buchgewinn führen - auch ohne tatsächlichen Verkauf.
Praktisches Beispiel
- Ein Tessiner Unternehmen kauft einen ETF für 30'000 CHF
- Am Ende des Jahres erhöht sich der Wert auf CHF 90'000
- → Nicht realisierter Buchgewinn von CHF 60'000
Nach IFRS bzw. Swiss GAAP FER (im Falle der Fair-Value-Bewertung) kann dieser Gewinn in der Erfolgsrechnung erscheinen. Somit:
Die Steuerbehörden betrachten sie als steuerpflichtig - auch wenn nichts verkauft wurde.
Steuersatz im Kanton Tessin: ca. 17,1 %.
→ CHF 60'000 × 17,1 % = CHF 10'260 Steuer
Eine echte Steuer auf einen reinen Buchgewinn. Das Unternehmen muss Liquidität aufbringen, um sie zu bezahlen, obwohl es nichts verkauft hat.
Mit Swiss GAAP FER ist es möglich, die Neubewertung in einer separaten Reserve außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. In diesem Fall werden keine Steuern sofort bezahlt, sondern erst bei der Realisierung.
Self-Custody: Direkte Kontrolle, buchhalterische Nüchternheit, keine erweiterte Besteuerung
Wer Bitcoin direkt lagert - zum Beispiel mit einer BitBox02 oder einer Multisig-Konfiguration - behält die volle Kontrolle. Und sie erreichen auch eine viel umsichtigere Buchführung.
Bewertung in der Bilanz
Bitcoins, die direkt gehalten werden, werden als immaterielle Vermögenswerte behandelt. Sie werden zum Anschaffungswert erfasst, unabhängig vom aktuellen Kurs. Eine Neubewertung ist nicht möglich. Stattdessen müssen etwaige Verluste verbucht werden (Wertminderung).
Steuerliche Behandlung
Solange er nicht verkauft wird, gibt es keine Besteuerung. Selbst wenn der Bitcoin von 30'000 auf 200'000 CHF steigt, bleibt der Anfangswert in der Bilanz.
Die Besteuerung erfolgt nur im Falle eines tatsächlichen Verkaufs - und nur auf den tatsächlich erhaltenen Betrag. Dies ermöglicht eine autonome Planung des Zeitpunkts der Besteuerung.
Vergleich: ETFs und Selbstverwahrung im Falle eines Kursanstiegs
Situation: Bitcoin-Preis steigt von CHF 30'000 auf CHF 90'000
ETFs mit Neubewertung (Zeitwert):
Der Buchwert wird auf CHF 90'000 angepasst. Es entsteht ein Buchgewinn von CHF 60'000, der im Kanton Tessin zu einer sofortigen Steuer von rund CHF 10'260 (17,1 %) führt. Ein Verkauf ist nicht notwendig: Die Steuer wird fällig, auch wenn der Gewinn nicht realisiert wurde. Dies wirkt sich direkt auf die Liquidität des Unternehmens aus.
Selbstverwahrung:
Der Buchwert bleibt unverändert bei 30.000 CHF. Es wird kein Buchgewinn ausgewiesen. Folglich erfolgt keine Besteuerung, bis ein tatsächlicher Verkauf stattfindet. Keine Auswirkung auf die Liquidität, maximale steuerliche Flexibilität.
Welche Wahl ist besser geeignet?
Sie hängt von den Zielen, dem Zeithorizont und der Philosophie des Unternehmens ab.
ETFs: geeignet für taktische Engagements, Liquiditätsmanagement oder erste Zugänge zu Bitcoin.
Selbstverwahrung: ideal für diejenigen, die Bitcoin als stabilen und strategischen Vermögenswert sehen, der außerhalb der traditionellen Finanzkreisläufe liegt und vor Inflation sicher ist.
Bitcoin bedeutet auch Nüchternheit, Verantwortung und Souveränität.
Und für viele Schweizer KMU liegt die zukunftsweisende Lösung nicht an der Wall Street, sondern in einem privaten Schlüssel.
Fazit
Bitcoin-ETFs bieten Einfachheit und einen regulatorischen Rahmen, können aber latente Steuerguthaben auf nicht realisierte Gewinne generieren. Im Kanton Tessin kann ein buchhalterischer Gewinn von 60.000 CHF zu über 10.000 CHF Steuern führen - ohne dass etwas verkauft wird.
Die Selbstverwahrung hingegen bietet Vertraulichkeit, Autonomie und totale Kontrolle - und ermöglicht den Aufschub der Besteuerung bis zu einem Zeitpunkt, den der Unternehmer selbst bestimmt.
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